Von den baulichen Veränderungen der Projektänderung (längeres Gebäude, Neuanordnung Silos, breiterer freistehender Kamin) ist er nicht mehr betroffen als jedermann. Selbst wenn diese Veränderungen aus dieser Distanz erkennbar sind, so reicht blosser Sichtkontakt nicht, um legitimiert zu sein. Die Legitimation wäre aufgrund des Sichtkontakts höchstens zu bejahen, wenn es sich diesbezüglich um eine erhebliche Beeinträchtigung handeln würde. Dies kann im Bezug auf die vorgenommenen Änderungen ausgeschlossen werden. So vermag auch der etwas breitere (aber nach wie vor gleich hohe) Kamin keine übermässige Beeinträchtigung aufgrund einer allfälligen Sichtverbindung zu begründen.