Weiter ortet der Beschwerdeführer in dieser Eingabe gegenüber dem Gemeinderat des Ressorts Bau und Planung der Gemeinde Lyss und gegenüber dem gesamten Gemeinderat einen dringenden Tatverdacht auf Erfüllung der Straftatbestände gemäss Art. 312, Art. 314 und Art. 322sexies StGB3 und verlangt von der BVD, die entsprechenden Strafuntersuchungen oder Abklärungen zu diesen Offizialdelikten bei der Staatsanwaltschaft mit einer Strafanzeige auszulösen. Das Regierungsstatthalteramt verzichtete mit Eingabe vom 23. Januar 2020 auf eine weitere Stellungnahme. 6. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen