AUE) nahm mit Eingabe vom 9. Dezember 2019 zur Beschwerde Stellung, die Abteilung Immissionsschutz (seit 1. Januar 2020 ebenfalls dem AUE zugeordnet) mit Eingabe vom 19. Dezember 2019. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 20. Dezember 2019 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann. Mit Stellungahme vom 20. Dezember 2019 stellt die Gemeinde den Antrag, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen. 5. Mit Verfügung vom 13. Januar 2020 gab das Rechtsamt den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Eingabe vom 14. Januar 2020 beantragt die Beschwerdegegnerin, der