3. Gegen diesen Entscheid vom 29. Oktober 2019 reichte der Beschwerdeführer am 21. November 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Dabei stellt er folgende Anträge: "1. Es sei vom Rechtsamt festzustellen, ob im Zusammenhang mit dem Projektänderungsgesuch vom 22. Juli 2019 zum bewilligten Bauvorhaben am 6. September 2017 mit der Geschäftsnummer der Gemeinde 085/16 ein zusätzliches Hochkamin mit einer Höhe von 35 m bereits bewilligt wurde und ob die neue Ausschreibung gemäss dem Baubewilligungsdekret Art. 16 und 26 BewD1 entsprochen hat.