2. Am 9. Juli 2019 reichte die neu als Bauherrin auftretende Beschwerdegegnerin ein Projektänderungsgesuch zu dem am 16. Mai 2017 bewilligten Bauvorhaben ein, umfassend folgende Änderungen: "Das Gebäude wird auf der Ostseite um 6.85 m verlängert, die Tankanlage ist neu auf der Südseite des Gebäudes angeordnet, der Kamin ist neu freistehend auf der Westseite." Gegen dieses Projektänderungsgesuch erhob der Beschwerdeführer erneut Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 29. Oktober 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt die "Zusatzbewilligung zum Gesamtbauentscheid vom 16. Mai 2017 (bbew 11/2017)".