9/11 Kanton Bern BVD 110/2019/200 Canton de Berne relativiert sich durch die Hochspannungsleitung im Hintergrund des Ortsbilds. Schlussendlich ist anzumerken, dass in der Ebene von Reutigen jede Mobilfunkantenne klar sichtbar wäre. Wie auch die OLK mehrmals erwähnt, ist die Arbeitszone für die Mobilfunkanlage grundsätzlich ein geeigneter Standort.38 Somit liegt auch keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vor.