Betrachtet man einzelne Bauobjekte oder Baudenkmäler von verschiedenen Standorten aus, beeinträchtigen bereits bestehende Gebäude den Blick auf sie. Auch aus der Nähe hindert nicht das geplante Bauvorhaben die Sicht auf einzelne Objekte, sondern das Gewerbegebäude oder andere, nahestehende Gebäude. Auch in Bezug auf das nahegelegene als erhaltenswert eingestufte Baudenkmal Bauernhaus U.________strasse 13-15 kann man keine Beeinträchtigung feststellen. Blickt man vom H.________weg Richtung Nordwesten auf das Bauernhaus, schränkt nicht die Mobilfunkantenne dessen Anblick ein, sondern die davorstehenden Bäume.32