Da die Antenne vom Gebäude leicht abgesetzt und im Bereich der Dachtraufe projektiert sei, werde sie nicht als Teil des Gewerbekomplexes wahrgenommen. Bei der Überprüfung der Wirkung der Antenne aus der Ferne und wie auch aus dem Ortskern werde die Antenne mit einer Höhe von 20 m sehr deutlich sichtbar und sehr präsent sein. Sie vermöge sich daher nicht in den bestehenden Gewerbekomplex zu integrieren und störe die Silhouette des bebauten Raumes und damit das Orts- und Landschaftsbild insgesamt erheblich.