Im direkten Umfeld der geplanten Mobilfunkanlage finde sich neben zwei landwirtschaftlichen Betrieben mit direkt angrenzendem Weideland, Gewerbebauten mit grossflächigen Abstellplätzen, die Schulanlage sowie Einfamilienhäusern. Aus der Nähe betrachtet seien neue technische Aufbauten auf dem grossvolumigen Gebäude U.________strasse 20 nicht störend, wenn sie als Teil desselben wahrgenommen werde und sich in der Höhe an den bestehenden Dachaufbauten resp. technischen Anlagen orientieren. Da die Antenne vom Gebäude leicht abgesetzt und im Bereich der Dachtraufe projektiert sei, werde sie nicht als Teil des Gewerbekomplexes wahrgenommen.