a) Die Bauparzelle liegt in der Ebene von Reutigen. Auf dem Grundstück befindet sich ein Gewerbegebäude mit siloähnlicher Dachaufbaute. Das restliche Gelände auf der Bauparzelle wird als Abstellplatz für Fahrzeuge und Landmaschinen genutzt. Die Mobilfunkanlage soll nahe an der Südostfassade des Gewerbegebäudes erstellt werden. Der freistehende Antennenmast weist eine Höhe von 20 m auf und überragt das Gewerbegebäude um rund 11 m. Die sechs Antennenkörper 23 VGE 22887 vom 21. August 2007, E. 4.3 mit Hinweisen 24 Verordnung vom 27. Oktober 2010 über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV, BSG