Danach können sich Messfirmen für die Abnahmemessungen auf den technischen Bericht des METAS und die Erläuterungen des BAFU stützen. Nach den Empfehlungen des BAFU und METAS können dabei, solange noch keine serienmässig produzierten Geräte für code-selektive Messungen von 5G verfügbar sind, frequenzselektive Messungen nach dem Stand der Technik vorgenommen werden. Die in Erwägung gezogene Auflage betreffend Wiederholung der Abnahmemessung innert drei Monaten nach Vorliegen der Messempfehlung für 5G erübrigt sich deshalb. 11 Vgl. www.bafu.admin.ch > Themen> Elektrosmog > Fachinformationen > Massnahmen Elektrosmog > Mobilfunk: