Die kantonale Fachstelle nimmt zusätzlich Stichprobenkontrollen vor. Werden adaptive Antennen gleich behandelt wie konventionelle Antennen, kann ihr Betrieb in den bestehenden QS-Systemen der Mobilfunkbetreiberinnen sowie der Datenbank des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) korrekt abgebildet werden.13 Soweit die Beschwerdeführenden aus dem Urteil des Bundesgerichts 1C_97/2018 vom 3. September 2019 ableiten, das QS-System der Beschwerdegegnerin funktioniere nicht einwandfrei, kann ihrer Argumentation nicht gefolgt werden.