c) Es trifft nicht zu, dass das BAFU Tierställe als OMEN bezeichnet. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Tierstall könnte nur ausnahmsweise als OMEN gelten, wenn darin ständig benützte Arbeitsplätze vorhanden sind. Das Melken der Kühe und das Ausmisten des Stalls machen einen Stall noch nicht zu einem ständigen Arbeitsplatz. Am Augenschein zeigte sich zudem, dass es sich um gewöhnliche Ställe handelte, in denen Kühe und Geissen gehalten werden, wobei die Kühe während dem Tag in der Regel draussen auf der Weide sind und abends in den Stall zurückkehren.9