Beim OMEN Nr. 5, d.h. im Dachgeschoss des Wohnteils des Gebäudes U.________strasse 26, sei eine Feldstärke von 4.94 V/m ermittelt worden. Da der Ökonomieteil verglichen mit dem OMEN Nr. 5 näher an der Hauptstrahlrichtung liege, reduziere sich die Richtungsabschwächung. Damit sei zumindest nicht auszuschliessen, dass an Orten mit empfindlicher Nutzung im Gebäude U.________strasse 26 eine Feldstärke von über 5 V/m resultiere.