Betrachtungspunkt im Erdgeschoss befinde. Somit befinde sich der Punkt mit dem höchsten Berechnungswert eben gerade nicht nahe bei der Antenne.7 In den Schlussbemerkungen vom 6. August 2020 bringen die Beschwerdeführenden vor, sie widersetzen sich dieser Einschätzung nicht, womit dieser Beschwerdepunkt dahinfällt.