Die Abteilung Immissionsschutz hat in ihrer Stellungnahme vom 17. Dezember 2019 ausgeführt, gemäss NISV müsse im SDB nur die drei am höchsten belasteten Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) ausgewiesen werden. Die Beschwerdegegnerin überprüfe die komplette Umgebung auf Einhaltung des Anlagegrenzwertes (AGW). Ausgewiesen würden aber nur die relevanten Orte. Innerhalb des Grundrisses eines Gebäudes werde der Ort mit dem höchsten Berechnungswert ausgewiesen. In der Regel erhöhe sich der Winkel, d.h. der Winkel des Betrachtungspunkts zur kritischen Senderichtung (vertikal), je näher man sich dem Antennenmast nähere. Dadurch nehme aber auch die vertikale Richtungsdämpfung zu.