a) Die Beschwerdeführenden bezweifeln die Einhaltung des Anlagegrenzwerts im Gebäude U.________strasse 20. Sie bringen vor, es könne nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Anlagegrenzwert im ganzen Gebäude U.________strasse 20 bzw. dort, wo sich innerhalb des Gebäudes Arbeitsplätze befänden, eingehalten sei. Wenn man den horizontalen Abstand zur Antenne reduziere und den Messpunkt in einem anderen Winkel zur Antenne positioniere, verändere sich die Richtungsabschwächungen und demzufolge auch die im Standortdatenblatt (SDB) berechnete Feldstärke.