2/11 Kanton Bern BVD 110/2019/200 Canton de Berne die Beschwerdegegnerin, in Bestätigung der bisherigen Ausführungen und Anträge, die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen. Mit Schreiben vom 6. August 2020 hielten die Beschwerdeführenden an ihren Rechtsbegehren der Beschwerde vom 20. November 2019 fest. 6. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht der OLK sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.