4. Mit Verfügung vom 9. Januar 2020 holte das Rechtsamt zur Frage der Ortsbildverträglichkeit der Anlage einen Fachbericht bei der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein. Mit gleicher Verfügung teilte es den Parteien mit, dass es eine Auflage betreffend Abnahmemessung in Erwägung ziehe. Mit Eingabe vom 13. Januar 2020 verzichtete die Beschwerdegegnerin darauf, in Bezug auf diese Auflage einen Antrag zu stellen, da sie ohnehin davon ausgehe, dass noch vor Rechtskraft des Entscheides und damit auch vor Inbetriebnahme der Mobilfunkanlage eine Messempfehlung für 5G vorliegen werde.