In der Beschwerdeantwort vom 16. Dezember 2019 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde könne. Ferner holte das Rechtsamt bei der Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Wirtschaft (AWI2) eine Stellungnahme zur nichtionisierenden Strahlung ein. Die Abteilung Immissionsschutz teilte mit Stellungnahme vom 17. Dezember 2019 mit, die geplante Anlage erfülle die Bestimmungen der NISV3 und sei bewilligungsfähig.