2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 20. November 2019 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 18. Oktober 2019 und die Erteilung des Bauabschlags. Die Beschwerdeführenden bezweifeln die Einhaltung des Anlagegrenzwerts in den Gebäude U.________strasse 20 und 26. Sie verlangen das Erbringen eines Nachweises durch die Beschwerdegegnerin. Des Weiteren bringen sie vor, die Mobilfunkanlage beeinträchtige das Ortsund Landschaftsbild und das bestehende Qualitätssicherungssystem (QS-System) genüge nicht, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen.