1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 18. Januar 2019 bei der Gemeinde Reutigen ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf Parzelle Reutigen Grundbuchblatt Nr. V.________. Die Parzelle liegt in der Arbeitszone A. Die Beschwerdegegnerin plant, an der Südostseite des bestehenden Gewerbehauses einen neuen Antennenmast mit sechs Antennenkörpern und einem umzäunten Technikbereich am Mastfuss für den Mobilfunk zu erstellen. Vorgesehen ist der Einsatz von adaptiven Antennen, um Mobilfunkdienstleistungen der 5. Generation (5G, New Radio) zu erbringen. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die