1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 28. November 2018 aufgehoben und die Sache wird zurück an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne gewiesen zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 4'000.00 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung