Sollten sich diesen keine Angaben zum gewachsenen Terrain entnehmen lassen, wären weitere Unterlagen, wie beispielsweise die bewilligten Pläne der angrenzenden Liegenschaften und der Erschliessungsstrasse zu berücksichtigen. Weiter ist zu prüfen, ob die Hangneigung des massgebenden Terrains innerhalb des Grundrisses in der Falllinie und nicht entlang den Fassaden mehr als 10 Prozent beträgt. Zudem ist die Strassenanschlussbewilligung zu prüfen und zu klären, ob die Verkehrssicherheit bei der Zufahrt auf die Erschliessungsstrasse gewahrt ist. Dazu ist eine korrekte Konstruktion der Knotensichtweiten zu verlangen.