b) Aus den vorangehenden Erwägungen geht hervor, dass weitere Abklärungen in Bezug auf das massgebliche Terrain notwendig sind. Für die Rekonstruktion des natürlich gewachsenen Geländeverlaufs sind zumindest die bewilligten Pläne des bestehenden Gebäudes miteinzubeziehen. Sollten sich diesen keine Angaben zum gewachsenen Terrain entnehmen lassen, wären weitere Unterlagen, wie beispielsweise die bewilligten Pläne der angrenzenden Liegenschaften und der Erschliessungsstrasse zu berücksichtigen.