sind, dabei handelt es sich aber nicht um die massgeblichen Knotensichtweiten nach der VSS SN 640 273a, sondern um Sichtlinien. Zudem hat sie eine Beobachtungsdistanz von 2.50 m verwendet. Ob die Knotensichtweiten eingehalten werden können, ist somit unklar. Es ist deshalb nicht erstellt, dass der Strassenanschluss verkehrssicher ist. 5. Rückweisung