a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, das natürlich gewachsene Terrain sei nicht richtig bestimmt worden. Bei korrekter Rekonstruktion des natürlich gewachsenen Terrains würde sich eine Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe ergeben. Sie beantragen, die Baugesuchsakten der bestehenden Baute auf dem Baugrundstück sowie die Baugesuchsakten sämtlicher an dieses Grundstück anstossenden Bauparzellen und der Strassenparzelle seien zu edieren und es sei dem Geometer der Auftrag zu erteilen, das gewachsene Terrain anhand der edierten Akten zu bestimmen.