N. 31 Bst. a 11 Vgl. dazu Bger 1C_233/2016 vom 20. Januar 2017 E. 4.3 RA Nr. 110/2019/1 5 Beim geplanten Mehrfamilienhaus handelt es sich nicht um ein Hochhaus. Die Beschwerdeführenden können deshalb aus der fraglichen bundesgerichtlichen Rechtsprechung nichts zu ihren Gunsten ableiten. Sie können nur verlangen, dass das Gebäude die massgeblichen baupolizeilichen Masse einhält. Ein Schattendiagramm ist deshalb nicht erforderlich. Der entsprechende Beweisantrag wird abgewiesen. 3. Massgebendes Terrain