systematischen Studien über den Entzug von Sonnenschein in der Regel höchstens zwei Stunden bei Tag- und Nachtgleich oder an einem mittleren Wintertag betragen. Wegen der besonderen topografischen Lage des Bauprojekts und des Wohnhauses der Beschwerdeführenden liege hier bezüglich Beschattung ein besonderer Fall vor. Aus den Bildern, die der Beschwerde beiliegen würden, könne ohne weiteres geschlossen werden, dass bei Umsetzung der Baute die Fassade des Wohnhauses der Beschwerdeführenden bis über den ersten Stock hinaus gänzlich beschattet werden würde. Ein Schattendiagramm würde dies belegen.