2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 28. Dezember 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 28. November 2018 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, bei korrekter Rekonstruktion des natürlich gewachsenen Terrains würde sich eine Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe ergeben, die Ausfahrt von der geplanten Einstellhalle auf die öffentliche Strasse sei nicht verkehrssicher und das Bauvorhaben führe zu einer unzulässigen Beschattung des Wohnhauses der Beschwerdeführenden.