1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 8. Dezember 2017 bei der Gemeinde Bellmund ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses mit Doppelgarage und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen und einer Einstellhalle auf Parzelle Bellmund Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2b. Die Gemeinde nahm die vorläufige formelle Prüfung vor und überwies das Gesuch zuständigkeitshalber dem Regierungsstatthalteramt. Gegen das Bauvorhaben erhoben neben anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Sie machten unter anderem geltend, bei der Errichtung der bestehenden Baute sei das Gelände aufgeschüttet worden.