Selbst wenn diese Kosten für den Rückbau nicht leicht wiegen, werden sie von den öffentlichen, für den Rückbau und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sprechenden Interessen in der Landwirtschaftszone übertroffen. Ebenso wenig fällt ins Gewicht, dass die Terrassentüre nach Ansicht der Beschwerdeführenden keinerlei Auswirkungen auf Nachbargrundstücke oder die statischen Verhältnisse hat. f) Insgesamt ist die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde im öffentlichen Interesse sowie verhältnismässig und damit rechtens. 5. Ergebnis und Kosten