a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, sie seien von der ursprünglich bewilligten Türe links von der Hauptfassade abgekommen, da für das dort realisierte Büro eine ruhige und ungestörte Arbeitsumgebung notwendig sei. Sie hätten daher festgestellt, dass eine Terrassentüre bei der Küche für sie wesentlich dienlicher sei; diese Türe führe nun direkt auf den Sitzplatz hinaus. Die ursprünglich bewilligte Türe links von der Hauptfassade wäre als Ausgang auf den Sitzplatz absolut ungeeignet gewesen. Zudem hätten sie so Wohnraum/Büroraum verloren, welcher sie sonst nirgends hätten einplanen können. Die Raumeinteilung sei offen, hell und entspreche der heutigen Zeit.