Gleichzeitig ordnete die Gemeinde die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wie folgt an (Ziff. 4.3): " Zum Erreichen des gesetzeskonformen Zustandes ist die Südfassade gemäss baubewilligten Plänen vom 12. September 2017 zu erstellen. Nur durch den Rückbau der Terrassentüre entspricht die Situation der Baubewilligung vom 12. September 2017 respektive den Gestaltungsrichtlinien vom AGR. Der Bauherrschaft wird dafür eine Frist von 12 Monaten nach Rechtskraft dieses Bauentscheides eingeräumt."