Am 15. November 2018 reichten die Beschwerdeführenden das nachträgliche Projektänderungsgesuch ein. Die Gemeinde verzichtete auf eine Publikation dieser Projektänderung. Mit Entscheid vom 29. Januar 2019 erteilte die Gemeinde die nachträgliche Baubewilligung für die die neue Grundrisseinteilung im Erd- und Obergeschoss. Für das Erstellen einer Terrassentüre an der Giebelfassade anstelle eines Fensters erteilte sie dagegen den Bauabschlag. Gleichzeitig ordnete die Gemeinde die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wie folgt an (Ziff.