2. Anlässlich der Schlussbaukontrolle vom 27. September 2018 stellte die Gemeinde Abweichungen vom bewilligten Bauvorhaben fest. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2018 teilte die Gemeinde den Beschwerdeführenden mit, dass in Abweichung zum bewilligten Projekt einerseits im Erd- und im Obergeschoss Grundrissanpassungen vorgenommen worden seien und andererseits in der Hauptfassade eine Terrassentüre entsprechend der ersten Baueingabe erstellt worden sei. Die Beschwerdeführenden erhielten Gelegenheit, für diese Abweichungen ein nachträgliches Projektänderungsgesuch einzureichen.