1. Die Beschwerdeführenden reichten am 29. Juni 2017 bei der Gemeinde Eriswil ein Baugesuch ein für die Sanierung des bestehenden Bauernhauses mit Ersatz der Heizung auf Parzelle Eriswil Grundbuchblatt Nr. D______. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Dieses Projekt sah in der südlichen Hauptfassade anstelle eines Fensters neu eine Terrassentüre als direkten Ausgang von der Küche auf den Gartensitzplatz vor. Nachdem sich das AGR hierzu negativ äusserte, reichten die Beschwerdeführenden am 28. August 2017 ein geändertes Projekt ein, mit welchem sie auf diese Terrassentüre verzichteten. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein.