Darüber hinaus verfügte die Gemeinde im angefochtenen Entscheid vom 16. Oktober 2019 jedoch auch den Rückbau des vom Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental am 16. Februar 2018 bewilligten Zufahrtswegs auf die Breite von maximal 2.50 m. Die Gemeinde wurde auf die zahlreichen widerrechtlichen Bauten und Anlagen überhaupt erst aufmerksam, weil sie ursprünglich die Bauausführung dieses Zufahrtswegs überprüfen wollte. In der Folge erwähnte die Gemeinde den Rückbau des Zufahrtswegs in der Wiederherstellungsverfügung vom 22. März 2019 jedoch nicht und auch die Beschwerdeführenden machten den allenfalls verbreiterten Weg nie zum Bestandteil eines nachträglichen Baugesuchs.