g) Die Gemeinde verfügte im Entscheid vom 16. Oktober 2019 zunächst die Wiederherstellung der nachgesuchten Arbeiten. Zugleich wiederholte und präzisierte sie mehrere Anordnungen, die sie bereits in der Wiederherstellungsverfügung vom 22. März 2019 getroffenen hatte. Darüber hinaus verfügte die Gemeinde im angefochtenen Entscheid vom 16. Oktober 2019 jedoch auch den Rückbau des vom Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental am 16. Februar 2018 bewilligten Zufahrtswegs auf die Breite von maximal 2.50 m.