Die Beschwerdeführenden haben in der Landwirtschaftszone jedoch keinen Anspruch auf Ideallösungen oder bestmögliche Ausnützungen. Die Sicherheitsbedenken der Beschwerdeführenden stehen der Wiederherstellung schliesslich ebenfalls nicht entgegen: Für die Überdachung des Wintergartens verweisen die Beschwerdeführenden auf einen Vorfall mit einer heruntergefallenen Eisplatte hin. Daraus lässt sich jedoch nicht auf die Notwendigkeit schliessen, ein komplett neue Dachkonstruktion beim Wintergarten errichten zu müssen. Einer allfälligen Schneerutschgefahr kann auch mit weniger einschneidenden Schutzmassnahmen wie z.B. mit Schneefanggittern oder Schneerückhaltern Rechnung getragen werden.