RPG gebaut und damit die Vorschriften des Raumplanungsrechts verletzt. Dies widerspricht zwingenden öffentlichen Interessen. d) Der Rückbau der ohne Bewilligung ausgeführten Bauten und Anlagen ist geeignet und erforderlich, um den gesetzeskonformen Zustand wiederherzustellen und die unzulässige Veränderung am äusseren Erscheinungsbild rückgängig zu machen. Es ist nicht ersichtlich, wie dies mit einer milderen Massnahme möglich wäre. Namentlich bleibt für einen bloss teilweisen Rückbau kein Raum, da das quantitative Erweiterungspotential bereits vollständig ausgeschöpft und die Wesensgleichheit der Baute nicht mehr gewahrt ist.