Weiter sei fraglich, inwiefern der Rückbau sämtlicher baulicher Veränderungen als verhältnismässig angesehen werden könne, dies bereits im Hinblick auf die Menge, die Kosten und auf die Ruine, die ein Rückbau hinterlassen würde. Die Rückbaukosten würden sich auf über Fr. 150'000.-- belaufen. Die auf der Liegenschaft lastende Hypothek müsste folglich von Fr. 425'000.-- auf Fr. 600'000.-- erhöht werden, was für eine nach Vollzug des Abbruchbefehls unbewohnbare Bauruine unsinnig und finanziell nicht tragbar wäre. Um die Liegenschaft nach Durchführung der Rückbauarbeiten erneut bewohnbar zu machen, müsse zusätzlich zu den Rückbaukosten viel Geld investiert werden.