b) Die Beschwerdeführenden machen geltend, ein Grossteil der baulichen Veränderungen sei aus Sicherheitsgründen getätigt worden. So hätten sich die Beschwerdeführenden zum Bau des Dachs vom Wintergarten entschlossen, nachdem der 90-jährigen, blinden Schwiegermutter eine Eisplatte auf den Kopf gefallen sei. Der Einbau der Wärmepumpe sei zudem im Sinne einer energetischen Sanierung erfolgt. Damit bestünden am Rückbau auch entgegenstehende öffentliche Interessen. Weiter sei fraglich, inwiefern der Rückbau sämtlicher baulicher Veränderungen als verhältnismässig angesehen werden könne, dies bereits im Hinblick auf die Menge, die Kosten und auf die Ruine, die ein Rückbau hinterlassen würde.