g) Bei nachträglichen Baugesuchen ist das im Zeitpunkt der Ausführung des Bauvorhabens geltende Recht massgebend, ausser das spätere Recht sei günstiger oder die Bauherrschaft habe mit der Missachtung des Bewilligungserfordernisses späterem strengeren Recht zuvor kommen wollen. Die massgebenden Vorschriften des RPG haben insbesondere zwischen 2000 und 2012 verschiedene Revisionen erfahren. Aus den Akten sind die genaue Zeitpunkte nicht erkennbar, in denen die verschiedenen Arbeiten ausgeführt worden sind.