Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens stellte das Rechtsamt dem AGR die Planunterlagen vom 12. August 2019 inklusive die Berechnungen zu den flächenmässigen Erweiterungen der Beschwerdeführenden zu. Ausserdem stellte es dem AGR die eingeholten Baugesuchsdossiers zu den früheren Vorhaben zu. Weil das AGR im vorinstanzlichen Verfahren keine Gelegenheit hatte, sich zu den aktuellen Plänen zu äussern, ersuchte das Rechtsamt das AGR um eine Stellungnahme. In der entsprechenden Eingabe vom 23. September 2020 hielt das AGR insbesondere fest, die von den Beschwerdeführenden am 12. August 2019 eingereichten Berechnungen seien nicht korrekt.