Werden diese überschritten, gilt die Identität der Baute als nicht gewahrt und eine Bewilligung kann nicht erteilt werden. Bei einer Erweiterung ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens müssen die quantitativen Grenzen hinsichtlich der anrechenbaren Bruttogeschossfläche (BGF) und der Bruttonebenfläche (BNF) eingehalten werden. Zur BGF zählen die Nutzflächen, die dauerhaft für das Wohnen und Arbeiten bestimmt sind bzw. genutzt werden sowie die zu ihrer Erschliessung dienenden Verkehrsflächen. Die BGF resultiert aus der Summe aller entsprechenden Geschossflächen einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte.