Auf die Rückweisung an die Vorinstanz ist deshalb zu verzichten. Die Gehörsverletzung wird jedoch bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen sein. 3. Bauabschlag a) Die Beschwerdeführenden beantragen im Rechtsbegehren ihrer Beschwerde die Erteilung der Baubewilligung. Hinsichtlich der Wärmepumpe bringen sie vor, diese sei im Sinne einer energetischen Sanierung eingebaut worden. Im Übrigen äussern sie sich jedoch nicht zur Bewilligungsfähigkeit der vorgenommenen baulichen Änderungen.