Weil das AGR die neuen Unterlagen nicht erhalten hat, berücksichtigt die Verfügung vom 13. September 2019 nur jene Arbeiten, die bereits im Projekt vom 3. Juni 2019 enthaltenen waren, d.h. das Glasdach über dem Eingang Süd, die Dachverlängerung beim Carport Nord sowie der Abbruch des Hühnerhauses und das Erstellen von überdachten Containern.7 Die Gemeinde ihrerseits nahm, wie dargelegt, keine eigenständige Würdigung der Arbeiten vor. Die Gründe für den Bauabschlag hinsichtlich der neuen Vorhaben in den Unterlagen vom 12. August 2019 lassen sich somit weder der Verfügung des AGR vom 13. September 2019 noch dem Entscheid der Gemeinde vom 16. Oktober 2019 entnehmen.