d) Aus den Akten ergibt sich jedoch, dass die Gemeinde die neuen Unterlagen vom 12. August 2019 zwar als Projektänderung entgegengenommen, diese dem AGR aber nicht zur Beurteilung weitergeleitet hat. Dies, obwohl die Beschwerdeführenden mit den neuen Unterlagen bisher fehlende Berechnungen zur quantitativen Erweiterung eingereicht haben und die geänderten Unterlagen zusätzliche Vorhaben zum früheren Projekt vom 3. Juni 2019 enthalten: Die Baugesuchsunterlagen vom 3. Juni 2019 umfassten lediglich ein Glasdach über dem südlichen Eingang, die Dachverlängerung beim nördlichen Carport sowie der Abbruch des Hühnerhauses und das Erstellen von überdachten Containern.