10. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das AGR und die Gemeinde beantragen die Abweisung der Beschwerde. Das Rechtsamt holte in der Folge die Baugesuchsdossiers zu den früher bewilligten Vorhaben auf der Parzelle ein. Es stellte den Beteiligten überdies Fotos des betroffenen Grundstücks mit diversen Zeitständen zu. Das Rechtsamt stellte dem AGR sodann sämtliche Verfahrensakten zu und ersuchte um eine Stellungnahme. Diese reichte das AGR am 23. September 2020 ein.